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EU-Abgeordnete stimmen für Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der Europäischen Union künftig verboten werden. Die Abgeordneten der Ausschüsse für Außen- und Innenhandel im Europaparlament stimmten am Montagabend in Straßburg für einen Entwurf, nach dem entsprechende Produkte an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Damit nimmt die EU unter anderem China ins Visier: Westliche Staaten werfen der Volksrepublik die Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren vor.

"Zwangsarbeit ist eine schwere Menschenrechtsverletzung", erklärte die niederländische Berichterstatterin im Parlament, Samira Rafaela (Liberale). Das Verbot sei "unerlässlich", um Unternehmen den wirtschaftlichen Anreiz zu nehmen, "moderne Sklaverei" in ihrer Lieferkette zuzulassen, fügte sie hinzu.

Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission sollen demnach Untersuchungen einleiten, wenn sie in der Lieferkette eines Produktes Zwangsarbeit vermuten. Bestätigt sich der Verdacht, sollen Waren an den EU-Grenzen beschlagnahmt werden und vom europäischen Markt zurückgezogen werden.

Der Fokus liege auf Regionen mit staatlicher Zwangsarbeit, erklärte die Vorsitzende des Binnenmarkt-Ausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne). Die Kommission soll dem Parlamentsvorschlag zufolge eine Liste von Regionen und Wirtschaftsbereichen erstellen, in denen das Risiko für Zwangsarbeit besonders hoch ist. Kommt ein Produkt aus einer solchen Region, soll sich die Beweislast umkehren. Unternehmen müssten dann nachweisen, dass es in ihrer Lieferkette keine Zwangsarbeit gibt.

Darunter könnte etwa die chinesische Provinz Xinjiang fallen. China wird in dem Gesetzentwurf zwar nicht namentlich erwähnt. Experten schätzen aber, dass in der mehrheitlich von muslimischen Uiguren bewohnte Region mehr als eine Million Menschen in Arbeitslagern inhaftiert sind. Textilfabriken in Xinjiang beliefern nach Angaben von Experten und Menschenrechtsorganisationen auch internationale Firmen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte ein solches Gesetz bereits vor rund zwei Jahren angekündigt. Damals betonte sie: "Menschenrechte sind nicht käuflich – für kein Geld der Welt." Das EU-Parlament muss dem Entwurf nun im Plenum zustimmen, dann geht der  Vorschlag in die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten.

jhm/bfi