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Er geht während einer Dienstreise fremd – was dann geschieht, werden Sie nicht glauben!

Was für ein kurioser Fall! Ein Mann ging während einer Geschäftsreise fremd, bei dem Sex mit der Affäre starb er an einem Herzinfarkt! Nun klären Gerichte ob es sich um einen Arbeitsunfall handelte und die betroffene Firma den Hinterbliebenen weiter Geld zahlen muss!

Fall beschäftigte Gerichte über Jahre!

Die kuriose Klage wurde über Jahre an den Gerichten diskutiert, dies machte die Französische Arbeitsrecht-Anwältin Sarah Balluet nun öffentlich. Der Schweizer “Blick” griff die Geschichte nun auf! Und – so unglaublich es ist, das Urteil ist gefällt und: In Frankreich muss nun der Arbeitgeber den Hinterbliebenen weiterhin Geld zahlen!

Das genau ist dem Mann passiert

Nun aber einmal zum Fall der alles auslöste: Der Mann, der nur als Xavier bekannt ist, ging im Jahr 2013 auf eine Geschäftsreise nach Meung-sur-Loire (140 Kilometer südlich von Paris). Der verheiratete Sicherheitstechniker, lernte während seiner Geschäftsreise eine Frau kennen und hatte in einem Hotelzimmer Sex mit ihr. Doch beim Akt starb der Mann an einem Herzinfarkt! Traurig, aber erstmal kein Aufreger – denn – für die Krankenkasse war es ein ARBEITSUNFALL!

Firma muss 80% des Gehalts weiterzahlen!

Nun das Unglaubliche, bei einem Arbeitsunfall ist die Firma gezwungen, den Hinterbliebenen 80% des Gehalt weiter zu zahlen – und zwar bis zur eigentlichen Pensionierung! Ein echter Hammer. Die Firma des Verstorbenen wehrte sich gegen diese Feststellung vor Gericht – dies bestätigte nun aber die Einschätzung der Krankenkasse! Die Begründung: Sex gehöre zum Alltag – ebenso wie duschen und essen.

Im Mai dieses Jahres erhielt Xaviers Familie vom Berufungsgericht in Paris abermals Recht, denn während einer Geschäftsreise stehe der Arbeitnehmer unter der Verantwortung der Firma.

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