Nach den Ausschreitungen bei einer Großdemonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Samstag in Leipzig stehen Politik, Polizei und Justiz in der Kritik. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) zeigte sich am Sonntag empört über den "Richterspruch fern jeglicher Realität" des Oberverwaltungsgerichts (OVG), mit dem die Kundgebung der Initiative "Querdenken" in der Innenstadt erlaubt wurde. An der Demo nahmen rund 20.000 Menschen teil. Nach deren vorzeitiger Auflösung wegen Verstößen gegen Auflagen kam es teilweise zu gewalttätigen Ausschreitungen.
Die Stadt Leipzig wollte die Demonstration ursprünglich außerhalb der Innenstadt stattfinden lassen. Doch in der Nacht zu Samstag entschied das OVG, dass die Veranstaltung in der Innenstadt stattfinden dürfe - unter Auflagen wie Maskenpflicht und maximaler Teilnehmerzahl von 16.000. Nach Polizeiangaben demonstrierten allerdings etwa 20.000 Menschen. Jung sprach von einer Bandbreite "vom gut meinenden Homöopathen bis zum Neonazi". Die große Mehrheit von ihnen hielt sich laut Polizei nicht an die Maskenpflicht.
Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Auflagen wurde die Demonstration am Samstagnachmittag aufgelöst. Viele Teilnehmer weigerten sich allerdings zunächst, den Platz zu verlassen. Sie zogen stattdessen weiter. Eine Gruppe von Menschen durchbrach schließlich eine Polizeikette.
In der Folge kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen: Einige Teilnehmer der Demonstration griffen Polizisten und Reporter an. Zudem versammelten sich am späten Samstagabend im links geprägten Stadtteil Connewitz laut Polizei bis zu 500 "gewaltbereite Personen", die Barrikaden anzündeten. Die Polizei verzeichnete insgesamt 102 Straftaten, darunter 14 tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und 13 Körperverletzungen. 13 Menschen wurden vorläufig festgenommen.
Bundes- und Landespolitiker reagierten entsetzt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verurteilte die Angriffe gegen Polizei und Presse. Die Demonstrationsfreiheit sei "keine Freiheit zur Gewalt und zur massiven Gefährdung anderer". Wie die Lage eskalieren konnte, bedürfe nun gründlicher Aufklärung. Das Grundgesetz garantiere das Demonstrationsrecht, twitterte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD). Wer aber Mitmenschen gefährde, Polizisten und Journalisten angreife, "rechtsextreme Hetze verbreitet oder bei Gegendemonstrationen Barrikaden anzündet, verlässt den Schutzbereich dieses Grundrechts."
Grünen-Chefin Annalena Baerbock schrieb auf Twitter: "Die Polizei und damit das staatliche Gewaltmonopol weicht zurück - und lässt Pandemie-Leugner, darunter zahlreiche Neonazis gewähren." Dies müsse "auf allen Ebenen" aufgeklärt werden, auch der Bundesinnenminister sei gefragt.
Linken-Chefin Katja Kipping sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland: "Nach meinem heutigen Kenntnisstand liegt absolutes Versagen der sächsischen Polizeiführung vor." Die rechtsextreme Szene nutze die Querdenken-Demos für ihre Mobilisierung.
Auch aus den Reihen der Polizei kam Kritik an der Entscheidung des OVG. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appellierte an die Verwaltungsgerichte, "sich nicht länger vor den Karren der sogenannten Querdenken-Bewegung spannen zu lassen". Es sei sehr schnell zu erkennen gewesen, dass die Demonstranten "nie in Erwägung gezogen" hätten, sich an die Auflagen zu halten, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisierte: "Wie so oft erleben wir eine hoffnungslos naive Gerichtsbarkeit, die aus dem Elfenbeinturm der Justiz nicht auf die Realität im Land blickt und völlig unverantwortliche Entscheidungen trifft."
Journalisten kritisierten dagegen auch die Einsatzkräfte. Diese hätten Medienvertreter teils an der Berichterstattung gehindert, teilten die Gewerkschaften DJV und DJU mit. Die Beamten seien ihrer Aufgabe, die Pressefreiheit durchzusetzen und Journalisten zu schützen, nicht nachgekommen, erklärte die DJU-Vorsitzende Tina Groll. Der DJV forderte die Innenminister von Bund und Ländern auf, "ihre Polizeieinsatzkräfte auf die berechtigten Berichterstattungsinteressen" nachdrücklich hinzuweisen.
by Von Sarah Maria BRECH