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Entschädigung für Millionen Bahnkunden! Bahn muss schon nach 30 Min Verspätung zahlen

Viele Bahnkunden ärgern sich darüber, dass die Züge der Deutschen Bahn immer öfter unpünktlich sind. Aus diesem Grund hatte die Verbraucherzentrale gefordert, Kunden der Deutschen Bahn bereits bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten pauschal zu entschädigen. Offenbar einen Vorstoß, der auch vom Bundesministerium für Verbraucherschutz befürwortet wird – bekommen Millionen Pendler bald Verspätungs-Kohle?

Bahn soll künftig Kunden schneller entschädigen

Ein Sprecher des Ministeriums erklärte: “Bei Verspätungen von unter einer Stunde könnten Geldgutscheine ein starkes Signal für die Kundenfreundlichkeit der Bahn sein.“ Schon seit längerer Zeit machen unpünktliche Züge vielen Kunden der Bahn schwer zu schaffen. Im Ministerium von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke ist man der Meinung, dass eine pünktliche Bahn eine fundamentale Rolle bei der Verbrauchergerechten und nachhaltigen Mobilwende ausmache. Deshalb seien starke Fahrgastrechte bei Verspätungen und Zugausfällen notwendig, um den Kunden den Umstieg vom Auto auf die Bahn schmackhaft zu machen. Aktuell erstattet die Bahn erst bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten einen Teil des Fahrpreises zurück. Bei einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises und ab 2 Stunden 50 Prozent des gezahlten Ticketpreises als Entschädigung. Diese Regelung geht den Verbraucherschützern allerdings nicht weit genug. stattdessen bemängelt man: “Bahnreisenden wird aktuell ziemlich viel zugemutet“, findet die Chefin des Verbraucherschutzes, Ramona Pop.

Entschädigungen sollen die Bahn pünktlicher machen

Die Zahlung einer Pauschale von 10 Euro sehen die Verbraucherschützer als ideales Mittel an, der der Bahn einen Anreiz bietet, künftig pünktlicher zu sein und gleichzeitig die Zufriedenheit der eigenen Kunden zu erhöhen. Im vergangenen Jahr sein 65 Prozent der Züge im Fernverkehr pünktlich gewesen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich diese Bilanz nochmals um 10 Prozent verschlechtert. Dabei gilt ein Zug als pünktlich, wenn dieser weniger als 6 Minuten Verspätung aufweist. Die Deutsche Bahn erklärte, dass die Hauptgründe für die Unpünktlichkeit die überalterte Infrastruktur, die häufige Bautätigkeit und das im zweiten Quartal rasant gewachsen Verkehrsaufkommen im Nah- und Fernverkehr für die schlechte Bilanz verantwortlich seien. Außerdem muss die Bundesregierung handeln, um die Vorgaben einer EU-Richtlinie im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten umzusetzen. Mit einer Reform könnte die Bahn allerdings gleichzeitig entlastet werden, da diese vorsieht, dass die Bahn für nicht selbst verschuldete Verspätungen, wie beispielsweise bei Sturmschäden, dann nicht mehr zahlen müsste.

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