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Endlich: Corona-Geld für Eltern! Bundestag beschließt weitere Finanzspritzen

Besonders berufstätige Eltern wurden von der aktuellen Corona-Pandemie auch finanziell hart getroffen. Deshalb hat der Staat nun beschlossen, Arbeitnehmer in Kurzarbeit, berufstätige Eltern und Restaurants noch stärker als bisher geplant unter die Arme zu greifen. Aus diesem Grund hat der Bundestag am Donnerstag mehrere Finanzspritzen beschlossen, die schnell und unkompliziert umgesetzt werden sollen.

Bundestag beschließt Finanzspritzen

Eltern von kleinen Kindern sollen beispielsweise länger Lohnersatz erhalten, wenn sie wegen der Betreuung ihrer kleinen Kinder nicht arbeiten gehen können. Für die besonders stark vom Lockdown betroffenen Restaurants wurden erhebliche Steuererleichterungen vorgesehen. Damit diese Maßnahmen so schnell wie möglich in Kraft treten können, fehlt nun lediglich noch die Zustimmung des Bundesrates. Aber auch diese Maßnahmen werden zur wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie nicht ausreichen, wie sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Opposition im Bundestag anmerkten. In der kommenden Woche sollen deshalb weitere Konjunkturhilfen angeschoben werden, damit die Wirtschaft nach der schlimmen Krise wieder angekurbelt wird und die Bürger noch stärker entlastet werden.

Längerer Lohnersatz für Eltern beschlossen

Die wichtigste beschlossene Änderung am Donnerstag betraf die Verlängerung des Lohnersatzes für Väter und Mütter, die wegen der starken Einschränkungen bei Kitas und Schulen nicht arbeiten konnten. Diese sollen nun für einen längeren Zeitraum Geld vom Staat erhalten. Der Lohnersatz soll von bisher 6 auf bis zu 20 Wochen verlängert werden. Dabei erhält jedes Elternteil den Anspruch auf 10 Wochen Entschädigung. Alleinerziehende bekommen diese Hilfe sogar für die kompletten 20 Wochen. Diese Zuschüsse sollen künftig auch tageweise abgerechnet werden können, wenn die Kinder nur ab und zu in die Kita oder zur Schule dürfen. Die staatliche Hilfe ist dabei auf 67 % des Nettoeinkommens oder einen Höchstsatz von 2016 Euro pro Monat beschränkt. Dabei gilt diese Hilfe jedoch nur, wenn die zu betreuenden Kinder jünger als 12 Jahre sind oder auch bei älteren Kinder, wenn diese wegen einer Behinderung auf die Hilfe der Eltern angewiesen sind.

FDP kritisiert Kinderbetreuung bei Arbeit im Homeoffice

Bei der heutigen Sitzung hatte sich die FDP beschwert, dass im Augenblick die Kinderbetreuung durch im Homeoffice arbeitende Elternteile als zumutbar gilt. “Homeoffice und Kinderbetreuung sind zwei Jobs, die dauerhaft nicht ohne erhebliche Einschnitte zusammen erledigt werden können”, erklärte der FDP-Abgeordnete Grigorios Aggelidis. Der Politiker sieht es als falsch an, den betreffendenEltern die Hilfen zu verweigern, wenn diese ihre Arbeit im Homeoffice erledigen können. Nach den letzten Schätzungen existieren etwa 4 Millionen Erwerbstätige, die Kinder unter zwölf Jahren haben und etwa 1,4 Millionen Erwerbstätige, die tatsächlich die Bedingungen zum Erhalt der Entschädigungen erfüllen. Durch die schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen werden diese Schätzungen allerdings erschwert.

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