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EMA empfiehlt bedingte Zulassung des Corona-Impfstoffs von Astrazeneca

EU-Kommission erhöht zugleich Druck auf Hersteller – Exporte sollen beschränkt werden

Die EU bekommt mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca das dritte Vakzin gegen das Coronavirus. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) empfahl am Freitag die bedingte Marktzulassung des Mittels für alle ab 18 Jahren. Die deutsche Impfkomission sprach sich dagegen dafür aus, das Mittel nur an Menschen bis 64 Jahre zu verabreichen. Die EU erhöhte derweil den Druck auf Astrazeneca, die vertraglich vereinbarten Liefermengen einzuhalten. Brüssel beschloss außerdem einen Rechtsrahmen, um notfalls Impfstoff-Exporte aus der EU blockieren zu können.

Die EMA gab grünes Licht für den Astrazenca-Impfstoff für alle Menschen ab 18 Jahren. Das Gremium betonte zwar, dass es noch nicht ausreichend Ergebnisse über die Wirksamkeit bei Über-55-Jährigen gebe. Nach EMA-Forschern könne das Vakzin aber auch bei Älteren verwendet werden.

Der Hersteller sah sich damit in seiner Auffassung bestätigt, dass sein Vakzin auch in dieser Altersklasse wirksam ist. Das Mittel sei “nicht nur effektiv und gut verträglich, sondern auch einfach zu verabreichen”, erklärte Astrazeneca.

In Deutschland kommt der Impfstoff bei Älteren vorerst nicht zum Einsatz. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfahl am Freitag die Anwendung nur für Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahre. Laut Stiko liegen für die Beurteilung der Impfeffektivität bei älteren Menschen bisher keine ausreichenden Daten vor.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides kündigte nach dem grünen Licht durch die EMA eine schnelle Zulassung für den Astrazeneca-Impfstoff durch die EU-Kommission an. “Wir sind bereit, zusammenzuarbeiten und Lösungen zu finden, um den Bürgern so schnell wie möglich Zugang zu weiteren Impfungen zu geben”, erklärte sie.

Zugleich verschärfte die EU-Kommission im Streit mit Astrazeneca um ausbleibende Impfstofflieferungen die Gangart und veröffentlichte eine redigierte Fassung des Liefervertrags. Brüssel hofft so, im Streit mit dem Hersteller dessen Fehlverhalten zu belegen.

Astrazeneca hatte vergangene Woche angekündigt, der EU zunächst deutlich weniger Impfstoff zu liefern als vorgesehen. Unternehmens-Chef Pascal Soriot begründete dies unter anderem damit, dass sein Unternehmen sich nicht zu festen Liefermengen verpflichtet habe. Im Rahmen einer sogenannten Best-Effort-Klausel sei lediglich zugesichert worden, das Unternehmen werde sein “Bestes” geben.

In dem von der Kommission veröffentlichten Dokument ist tatsächlich mehrmals von “besten vernünftigen Bemühungen” die Rede. Astrazeneca werde diese etwa unternehmen, um die vereinbarten Dosen zu liefern und nach Möglichkeit in Werken in der EU zu produzieren. Nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen galten diese Klauseln jedoch nur so lange, wie das Vakzin sich noch in der Entwicklung befand.

Von der Leyen forderte nachdrücklich die Einhaltung vertraglicher Abmachungen von Astrazeneca. Der Vertrag dazu sei “glasklar”, sagte sie im Deutschlandfunk. Es seien “klare Liefermengen” vereinbart worden.

Brüssel stört besonders, dass Großbritannien und andere Nicht-EU-Länder offenbar weiterhin ungekürzte Mengen erhalten sollen. Soriot begründete dies damit, dass die EU ihren Liefervertrag drei Monate später abgeschlossen habe als Großbritannien.

Vor dem Hintergrund des Streits brachte die EU am Freitag zudem Exportkontrollen für Corona-Impfstoffe auf den Weg. Die Kommission habe eine entsprechende “Ausfuhrgenehmigungspflicht” beschlossen, sagte der für Außenhandel zuständige Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. Alle Pharmakonzerne, die mit der EU Lieferverträge über Corona-Impfstoffe abgeschlossen haben, müssen demnach künftige und bereits getätigte Lieferungen an Drittstaaten in Brüssel melden.

“Wir haben diese Unternehmen bezahlt, damit sie ihre Produktion hochfahren, und jetzt erwarten wir, dass sie liefern”, sagte Dombrovskis. Ziel sei es, “sofort volle Transparenz” zu schaffen, die bis dato gefehlt habe. In diesem Sinne sei die Maßnahme “streng zielorientiert” und entspreche den Regeln des Welthandels. Grund für den Schritt sind auch Vermutungen, dass eigentlich für die EU bestimmte Lagerbestände des Astrazeneca-Vakzins in andere Länder exportiert wurden.

Derweil rückte ein vierter Impfstoff für die EU näher. Die EMA erklärte, sie erwarte in Kürze einen Zulassungsantrag des US-Konzerns Johnson & Johnson für dessen Impfstoffkandidaten. Das Unternehmen hatte zuvor erklärt, sein Vakzin erreiche eine durchschnittliche Wirksamkeit von 66 Prozent. Schwere Erkrankungen vermeide der Impfstoff zu 85 Prozent.

by JUSTIN TALLIS

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