Knapp ein halbes Jahr nach einem massiven Angriff auf Polizisten in Trier hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen elf Verdächtige erhoben. Zwei Männer im Alter von 18 und 42 Jahren würden des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung verdächtigt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Acht Jungen und Männern zwischen 16 und 20 Jahren wirft sie außerdem Landfriedensbruch vor, einer Jugendlichen von 17 Jahren nur den Angriff.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 17. Februar vor einer Diskothek in der rheinland-pfälzischen Stadt. Nach einem Streit hätten Sicherheitsleute mehrere Menschen, darunter zwei der Angeschuldigten, aus der Diskothek geworfen. Vor der Tür habe sich dann eine Gruppe Menschen gesammelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Wegen des Streits sei die Polizei gerufen worden. Als die Beamten erschienen, sei die Stimmung schon aufgeheizt gewesen. Die Polizisten hätten eine Kette gebildet, um die Menschen vor der Tür und die Türsteher auseinanderzuhalten. Wenig später sei der 42-Jährige aufgetaucht.
Er und hinter ihm einer der 18-Jährigen seien auf die Polizisten zugestürmt, um die Polizeikette gewaltsam zu durchbrechen und zu den Sicherheitsleuten zu gelangen. Der 42-Jährige habe einen Beamten mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und verletzt. Die Beamten hätten die beiden Angreifer abwehren und mit Hilfe von Pfefferspray und dem Schlagstock zu Boden bringen können.
Die Menge sei indes auf etwa 40 Menschen angewachsen. Acht von ihnen hätten die Polizisten mit Glasflaschen, Schaufeln und Besen beworfen, die auf dem Gelände deponiert waren. Einer der Beamten sei am Arm getroffen worden. Der Angriff sei erst beendet worden, als ein Polizist zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben habe. Die 17-Jährige soll einen Polizisten angegriffen haben, ein anderer Beamter habe diese Attacke jedoch abwehren können.
Die Jugendkammer des Trierer Landgerichts entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Ein 16-Jähriger sei weiter in Untersuchungshaft, erklärte die Staatsanwaltschaft. Gegen einen weiteren Beschuldigten sei das Verfahren eingestellt worden, weil ihm einen Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden konnte.
smb/cfm