Die elektronische Fußfessel ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar liege ein "tiefgreifender Grundrechtseingriff" vor, der aber zumutbar sei, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Es wies zwei Verfassungsbeschwerden ab, die sich gegen diese elektronische Überwachung bestimmter aus der Haft entlassener Straftäter richteten. (Az. 2 BvR 916/11 und 2 BvR 636/12)
Die elektronische Fußfessel war 2011 in Deutschland eingeführt worden. Mit ihr sollen im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht Menschen vorübergehend überwacht werden, die schwere Straftaten begangen und ihre Haftstrafe abgesessen haben - von denen aber befürchtet wird, dass sie weitere Straftaten begehen könnten.
by INA FASSBENDER