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Einschlägig bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt zu Haftstrafe verurteilt

Der einschlägig bekannte Rechtsextremist Sven Liebich aus Sachsen-Anhalt ist zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Halle sprach den Angeklagten am Donnerstag unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 1970 geborenen Liebich, der seit längerem auch im Fokus des Verfassungsschutzes steht, in insgesamt sechs Anklagen eine Reihe von Straftaten vorgeworfen, die er vor allem bei Kundgebungen in Halle begangen haben soll.

Seine verbalen Angriffe richteten sich unter anderem gegen eine Journalistin und die Vereinigung Omas gegen Rechts. Zudem bot er über seine Internetseite einen Baseballschläger mit der Aufschrift "Abschiebehelfer" zum Verkauf an. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft, die Verteidigung beantragte Freispruch.

Bislang war der Rechtsextremist wegen ähnlicher Delikte zu Geldstrafen oder Bewährung verurteilt worden, erstmals wurde gegen ihn nun eine Freiheitsstrafe verhängt. Darin floss auch ein früheres Urteil des Landgerichts Halle mit ein.

Liebich war im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz zu zehn Monaten Bewährung und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil.

In Sachsen-Anhalt ist Liebich durch öffentlichkeitswirksame Auftritte bei Demonstrationen und Kundgebungen bekannt, die sich unter anderem gegen Coronamaßnahmen richteten und auf denen der Rechtsextremist aktuell vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine prorussische Positionen propagiert. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt ist ihm ein ganzes Kapitel gewidmet.

hex/cfm