Weil sich verschiedene Mutationen das hochansteckenden Coronavirus offenbar auch weiterhin stark ausbreiten hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, ab diesem Samstag ein Einreiseverbot für verschiedene Länder zu beschließen. Diese Maßnahme soll vorerst bis zum 17. Februar gelten.
Auf insgesamt zehn Seiten hat das Bundesinnenministerium nun die neue Coronavirus-Schutzverordnung verabschiedet, mit der am Samstag Einreiseverbote aus verschiedenen Ländern für Deutschland gültig werden. Mit diesem Beschluss soll die Ausbreitung von gefährlichen Mutationen des Coronavirus in Deutschland eingedämmt werden. In dem verabschiedeten, endgültigen Beschluss steht geschrieben: “Die Dynamik der Verbreitung der Varianten ist insbesondere in diesen Staaten besorgniserregend.“ Aus diesem Grund ist ab Samstag die Einreise nach Deutschland aus Brasilien, Großbritannien, Irland, Potugal und Südafrika verboten. Auch für die kleinen Staaten Lesotho und Eswatini soll das Einreiseverbot gelten. Denn alle diese Länder werden von der Bundesregierung als Virus-Varianten-Gebiete eingestuft. Aus diesem Grund wird aus diesen Ländern bis zum 17. Februar niemand mehr in Deutschland einreisen dürfen.
Denn die Mutationen des Virus gelten als gefährlich, weil bisher noch keine detaillierten Forschungsergebnisse über die genaue Gefahr vorliegen. “Es besteht das Risiko, dass die Wirksamkeit der aktuell verwendeten Impfstoffe gegen die neuen Varianten abnimmt, weil die durch die Impfung gebildeten neutralisierenden Antikörper gegen das veränderte Virus schlechter schützen“, hat die Bundesregierung als Begründung für die Maßnahmen in der Verordnung angegeben. Noch laufen zahlreichen wissenschaftlichen Studien, um die Effekte der verschiedenen Mutationen weiter zu untersuchen. Ausnahmen von dem Einreiseverbot soll es nur wenige geben. Dazu zählen Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland und Reisen im Zuge des internationalen Warenverkehrs. Für deutsche Rückkehrer aus diesen Ländern gelten strenge Quarantäneauflagen und Testvorschriften. Mit der neuen Regelung dürfen sämtliche Fluggesellschaft, sowie Bus-, Bahn- oder Schiffsunternehmen keine Personen mehr aus den in der Verordnung genannten Ländern nach Deutschland transportieren. Ausnahmen gelten dann lediglich noch für Personen, die aus diesen Ländern zu ihrem Wohnsitz zurückkehren oder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vorweisen können.