Das Eilverfahren gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) in Hessen muss neu verhandelt werden. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, den Antrag des muslimischen Landesverbands als unzulässig zu verwerfen, verletzten das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut Mitteilung vom Freitag. Es hob diese Entscheidungen auf und verwies sie zur Neuverhandlung zurück. (Az. 1 BvR 2671/20)
Das Land Hessen hatte seit dem Schuljahr 2013/2014 mit der Ditib kooperiert, um an den Schulen einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht anzubieten. Im April 2020 entschied das Kultusministerium aber, diese Kooperation auszusetzen. Es hatte Zweifel an der Unabhängigkeit der Ditib vom türkischen Staat. Seit dem Schuljahr 2019/2020 läuft in Hessen stattdessen der Schulversuch eines rein staatlichen bekenntnisfreien Islamunterrichts.
Der Ditib-Landesverband beantragte beim Verwaltungsgericht Wiesbaden den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Diese hätte das Land bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache dazu verpflichtet, die Kooperation mit der Ditib fortzuführen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ebenso ab wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine dagegen erhobene Beschwerde.
Nun muss über den Antrag erneut entschieden werden. Das Bundesverfassungsgericht befasste sich nicht mit der Frage, ob auch das Recht auf Erteilung eines bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts verletzt wurde, weil das verwaltungsgerichtliche Verfahren nun wieder eröffnet ist.
by INA FASSBENDER