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Eilmeldung! Haftbefehl gegen René Benko erlassen

Die Staatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl gegen den österreichischen Immobilienunternehmer René Benko erlassen. Mehrere Personen wurden bereits unter Hausarrest gestellt. So ist die Lage:

Haftbefehl gegen René Benko

Zu den Verdächtigen gehört auch Heinz Peter Hager, ein enger Vertrauter Benkos, der in Bozen tätig war. Ebenso betroffen ist Cristina Santi, Bürgermeisterin von Riva del Garda. Laut der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde Benko am Dienstag auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls vom Landeskriminalamt in Tirol befragt. Er erschien freiwillig zur Vernehmung und wurde anschließend auf freien Fuß gesetzt. Ein Europäischer Haftbefehl gegen einen österreichischen Staatsbürger könne nicht vollstreckt werden, wenn dieser im eigenen Land wegen derselben Vorwürfe verfolgt werden könne, erläuterte ein Sprecher. Die österreichischen Behörden prüfen nun, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Das sagt Benkos Anwalt:

Italien ermittelt wegen Benkos Firmenpleite

Benkos Rechtsanwalt betonte, sein Mandant kooperiere vollständig mit den Behörden und sei überzeugt, dass sich die Anschuldigungen als unbegründet erweisen werden.

Die Ermittlungen, die von der Bezirksdirektion für Mafia- und Terrorismusbekämpfung koordiniert wurden, betreffen Immobilienprojekte aus den Jahren 2018 bis 2022 und erstrecken sich auf 77 Personen. Dazu zählen Unternehmer, Beamte und Führungskräfte öffentlicher Institutionen. Die Vorwürfe umfassen den Aufbau einer Unternehmensstruktur, die in der Lage gewesen sein soll, öffentliche Initiativen, insbesondere im Bereich der Finanzen, zu beeinflussen. Am Dienstag wurden neun Verdächtige unter Hausarrest gestellt, darunter ein Bürgermeister, Gewerbetreibende und Gemeindeverwalter. Zudem wurden mehr als 100 Durchsuchungen bei Verdächtigen, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften in mehreren italienischen Provinzen sowie im Ausland durchgeführt. Die Behörden betonen die Gültigkeit der Unschuldsvermutung: Eine Schuld steht erst fest, wenn ein endgültiges Gerichtsurteil ergangen ist.