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EILMELDUNG – Ehemaliger Innenminister verklagt Deutschland! 8 Jahre nach schrecklichem Eurowings-Absturz mit 150 Toten!

Deutscher Ex-Innenminister verklagt Deutschland! Am 24. März 2015 verursachte der depressive Co-Pilot Andreas Lubitz (†27) den Absturz eines Germanwings-Airbus in den französischen Alpen und riss dabei 149 Menschen mit in den Tod. Nun verklagen Hinterbliebene die Bundesrepublik Deutschland auf eine Entschädigung von 1,227 Millionen Euro – hier alle Hintergründe:

Klage gegen Deutschland vor Gericht eingereicht

Die Klage wurde von der Düsseldorfer Kanzlei des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum (90, FDP) eingereicht. Seit Ende des letzten Jahres vertritt “Baum, Reiter & Collegen” 32 Hinterbliebene der Opfer des Absturzes. Auf Anfrage der BILD-Zeitung bestätigte die Kanzlei, dass sie “eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Landgericht Braunschweig eingereicht haben. Die Klage wurde noch nicht zugestellt.” In der Klage werden Schmerzensgeldansprüche der Passagiere und Hinterbliebenen im Rahmen der Amtshaftung geltend gemacht. Laut Baums Partner Prof. Dr. Julius Reiter (59) haben die flugmedizinischen Sachverständigen ihrer Ansicht nach ihre Pflichten verletzt, indem sie die regelmäßigen medizinischen Untersuchungen des Co-Piloten mangelhaft und somit unzureichend durchgeführt haben sollen. Die Organisation der damaligen flugmedizinischen Untersuchungen soll demnach erhebliche Mängel aufgewiesen haben, die gegen EU-Recht verstoßen haben.

Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?

Reiter erklärt: “Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Untersuchungen wäre die Schlussfolgerung naheliegend gewesen, dass der psychisch kranke Co-Pilot nicht länger im Cockpit hätte arbeiten dürfen. Der Absturz hätte verhindert werden können. Da die flugmedizinischen Sachverständigen bei den Untersuchungen hoheitlich tätig waren, besteht die Möglichkeit eines Amtshaftungsanspruchs.” Im September 2022 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bereits in letzter Instanz entschieden, dass die Angehörigen keinen Anspruch auf weitere Schmerzensgeldzahlungen von der Lufthansa haben. Die Richter des OLG wiesen damals darauf hin, dass das Luftfahrt-Bundesamt für die flugmedizinische Untersuchung von Lubitz zuständig gewesen sei, nicht die Fluggesellschaft. Hier setzt die Kanzlei mit der Klage am Landgericht Braunschweig an. Die Klage richtet sich daher gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig vertreten wird.

Gespräche mit den Verantwortlichen brachte keine Lösung

Wie die BILD-Zeitung erfuhr, gab es Anfang des Jahres Gespräche zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Kanzlei Baum, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Da es jedoch zu keiner Einigung kam, war die Klage nun notwendig. Einer der Kläger ist Klaus Radner (67), der bei dem Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525 seine Tochter Maria (†33), deren Lebensgefährten Sascha (†38) und seinen Enkel Felix (†1) verlor. Radner sagte gegenüber der BILD-Zeitung: “Ich hoffe, dass wir mit dieser Klageschrift nun die Verantwortlichen für den Absturz zur Rechenschaft ziehen können.”

Auch der Düsseldorfer Unternehmer betrachtet die Rolle der Braunschweiger Aufsichtsbehörde kritisch. Radner sagte: “Es gab vor dem Absturz Entscheidungen des Luftfahrt-Bundesamtes, die gegen EU-Vorschriften verstoßen haben und für die das Amt nie zur Rechenschaft gezogen wurde.”

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