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Eilantrag zu teilweiser Aussetzung von Berliner Mietendeckel scheitert in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Vermietern drohen keine schweren Nachteile

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Berliner Vermieters abgelehnt, die zweite Stufe des sogenannten Mietendeckels in der Hauptstadt auszusetzen. Vermietern drohten durch das Inkrafttreten keine schweren Nachteile, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die zweite Stufe soll am 22. November in Kraft treten und sieht die Absenkung vieler Mieten auf gesetzlich festgelegte Sätze vor. (Az. 1 BvR 972/20)

Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die 24 Wohnungen in Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Möglicherweise wird sie das im kommenden Jahr wieder rückgängig machen – dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht nämlich grundsätzlich über den Mietendeckel. Darum beantragte die Gesellschaft, das Inkrafttreten der zweiten Stufe auszusetzen.

Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen existenzbedrohende Ausmaße annähmen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Weder für den Beschwerdeführer noch für einen erheblichen Teil der Berliner Vermieter drohten irreversible oder schwerwiegende Nachteile oder eine Gefährdung der Bausubstanz. Auch der anzunehmende Verwaltungsaufwand sei kein solcher schwerwiegender Nachteil. Sollte das Gericht später entscheiden, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, könne die zu wenig bezahlte Miete einfach rückwirkend eingefordert werden.

Die erste Stufe des Berliner Mietendeckels war am 23. Februar in Kraft getreten. Mit ihr wurden die Mieten für knapp 1,5 Millionen Wohnungen rückwirkend für fünf Jahre auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 darf die Miete steigen, aber nur um 1,3 Prozent jährlich. Zudem wurden Mietobergrenzen eingeführt, gestaffelt nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung. Ausgenommen sind nur Neubauwohnungen, die ab 2014 bezugsfertig wurden.

Neun Monate später soll nun der zweite Teil des Deckels in Kraft treten. Dann müssen “überhöhte” Mieten abgesenkt werden, die die gesetzlich festgelegte Obergrenze um mehr als 20 Prozent überschreiten.

Der Mietendeckel ist seit seiner Verabschiedung politisch und juristisch umstritten. Die in Berlin regierende rot-rot-grüne Koalition will mit dem Instrument unter anderem erreichen, dass Niedrigverdiener nicht aus der Stadt verdrängt werden. Gegner argumentieren, dass die Altersvorsorge von Kleinvermietern gefährdet sei und Vermieter zukünftig Sanierungen vermeiden würden.

In Karlsruhe sind mehrere Klagen gegen das Gesetz anhängig. So reichten etwa fast 300 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP im Mai eine Normenkontrollklage ein, weil das Land Berlin aus ihrer Sicht mit der Regelung seine Gesetzgebungsbefugnis überschritt. Diese Frage sei weiter offen und bedürfe “einer näheren Prüfung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde”, erklärten die Karlsruher Richter nun. Ein Urteil in der Hauptsache wird für das erste Halbjahr 2021 erwartet.

Der Juso-Bundesvorsitzende Kevin Kühnert schrieb zu der Entscheidung vom Donnerstag auf Twitter: “Gut. Weiter machen”. “Der Berliner Mietendeckel gilt”, ließ der Berliner SPD-Landesverband in dem Online-Netzwerk wissen. Ricarda Lang, die stellvertretende Grünen-Bundesvorsitzende, twitterte die Nachricht mit dem Kommentar: “Für alle, die gerade auch akuten Bedarf nach guten Neuigkeiten haben”.

Auch die Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, begrüßte die Entscheidung der Karlsruher Richter. Sie hoffe, dass sich der endgültige Gerichtsbeschluss zum Mietendeckel im kommenden Jahr diesem Urteil anschließe. Die Berliner Linken-Abgeordnete Gabriele Gottwald sagte, dies sei ein “guter Tag für die Berliner Mieterinnen und Mieter”.

Sebastian Czaja, FDP-Fraktionsvorsitzender im Berliner Abgeordnetenhaus, teilte hingegen mit, die FDP “und viele Verfassungsrechtler” seien nach wie vor davon überzeugt, dass der Mietendeckel gegen die Verfassung verstoße.

by Von Sarah Maria BRECH

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