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Ehemaliger Wohngruppenleiter wegen Missbrauchs und Misshandlung verurteilt

Urteil in Prozess um Übergriffe auf Jugendliche in niedersächsischem Gifhorn

Das Landgericht in Hildesheim hat einen ehemaligen Leiter einer Wohngruppe für Kinder und Jugendliche wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag als erwiesen an, dass sich der 57-jährige frühere Betreuer in seiner Einrichtung im niedersächsischen Gifhorn zweimal an einem Kind vergangen hatte. Zudem wurde er wegen Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt.

Demnach hatte er eine Bewohnerin in einen Hundekäfig gesperrt und sie zum Windeltragen gezwungen, weil er einen entsprechenden Fetisch hat. Die ebenfalls angeklagte 61-jährige Ehefrau des Beschuldigten wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr wurde hauptsächlich vorgeworfen, nichts gegen die Taten ihres Manns getan zu haben.

Angeklagt waren mehr Fälle, die Staatsanwaltschaft legte dem früheren Betreuer anfangs zwölf sexuelle Übergriffe zwischen 1997 und 2007 zur Last. Nach Einschätzung des Gerichts konnte der zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit laufende etwa neunmonatige Prozess aber nicht die nötigen Beweise liefern, auch wenn weitere Taten wahrscheinlich seien. Insofern erfolgte ein Freispruch. Die Urteile entsprachen den Forderungen der Anklage.

Hinweise einer ehemaligen Bewohnerin der Wohngruppe hatten laut Polizei die Ermittlungen ausgelöst. Die Angeklagten wurden im März vergangenen Jahres in Untersuchungshaft genommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel dagegen sind möglich.

by INA FASSBENDER