144328:

Ehemaliger Schweriner AfD-Chef scheitert mit Eilantrag gegen Parteiausschluss

Berliner Landgericht weist Klage ab - Entscheidung aber nicht rechtskräftig

Der ehemalige Kovorsitzende der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, ist am Montag vor dem Berliner Landgericht mit einer Klage gegen die Aberkennung seiner Parteimitgliedschaft gescheitert. Die Richer wiesen nach Gerichtsangaben einen von Augustin eingereichten Eilantrag nach einer mündlichen Verhandlung zurück. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann in nächsthöherer Instanz vor dem Kammergericht angefochten werden. (Az. 41 O 207/20)

Inhaltlich begründete das Gericht seine Entscheidung zunächst noch nicht näher. Nach einer mündlichen Erörterung mit den Beteiligten verkündete es am Montag zunächst nur den Tenor. Wegen Einzelheiten zur Begründung müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, erklärte das Gericht. Diese liege bislang noch nicht vor.

Der AfD-Landesverband hatte Augustins Mitgliedschaft im Juli 2019 annulliert, weil er drei Jahre vorher bei seiner Aufnahme in die Partei eine Mitgliedschaft bei der Jugendorganisation der NPD, den Jungen Nationalisten (JN), verschwiegen haben soll. Der Ausschluss wurde nach Angaben eines Parteisprechers inzwischen vom AfD-Landes- und -Bundesschiedsgericht bestätigt.

Daher wendet sich Augustin nun an die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit. Er bestreitet die Vorwürfe. Die Klage richtet sich gegen den AfD-Bundesvorstand, daher läuft der Rechtsstreit in Berlin. Es handelt sich um ein Eilverfahren, das einer vorläufigen Klärung dient und Interessen der Beteiligten bis zu einem endgültigen Urteil im Hauptsacheverfahren schützen soll.

by INA FASSBENDER