Wegen der Ermordung seiner Ehefrau vor den Augen der gemeinsamen Kinder ist ein Angeklagter vom Landgericht Zwickau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann wurde wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag in der sächsischen Stadt mitteilte. Das Gericht habe zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Laut den Urteilsfeststellungen plante der Beschuldigte den Mord an seiner Frau im Voraus und führte die Tat schließlich am 11. Februar aus. Dabei tötete er seine Frau, die ihn mit den gemeinsamen fünf Kindern verlassen wollte, mit mehreren Messerstichen. Das Gericht sah es als besonders verwerflich an, dass der Mord in Gegenwart der Kinder geschah. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind noch möglich.
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