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Ehefrau in Brandenburg in Teich ertränkt - lebenslange Haft für Angeklagten

Landgericht Potsdam stellt besondere Schwere der Schuld fest

Das Landgericht Potsdam hat einen Mann, der seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in einem Teich ertränkt haben soll, zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Angeklagten am Donnerstag wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe schuldig und stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das macht eine vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich.

Laut Anklage soll der damals 64-Jährige im Mai vergangenen Jahres seine Frau in ihrer neuen Wohnung in Werder, wo sie mit den gemeinsamen Kindern lebte, mit einem Messer und einer Schreckschusspistole bedroht haben. Auf der Flucht vor ihrem Mann rutschte die Frau aus und fiel in einen Teich.

Dem herbeieilenden Sohn, der helfen wollte, soll der Angeklagte mit der Schreckschusspistole ins Gesicht geschossen haben. Dann stach er mehrfach auf seine Ehefrau ein. Als sie sich kaum noch wehrte, soll er ihren Kopf unter Wasser gedrückt haben, um sie zu ertränken.

Einen weiteren Zeugen, welcher der Frau zu Hilfe kommen wollte, bedrohte der Angeklagte demnach mit seinen Waffen. Erst als er sicher war, dass die Frau nicht mehr lebte, ließ er von ihr ab. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen starb die 40-Jährige noch am Tatort.

Der Mann flüchtete nach der Tat. Nach damaligen Angaben der Polizei fuhr er auf einem Industriegelände in Plötzin mit seinem Auto frontal in eine Hauswand und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Er wurde in einem Krankenhaus behandelt.

by INA FASSBENDER