Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal haben Ermittler übereinstimmenden Medienberichten zufolge das Haus des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln durchsucht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fanden ab Dienstagmorgen Durchsuchungen in Privaträumen sowie in Räumlichkeiten der Hamburger Finanzbehörden statt. Wegen des Anfangsverdachts der Begünstigung werde gegen drei Beschuldigte ermittelt, deren Namen die Ermittlungsbehörde nicht nannte.
Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt wurde. Der Staat verlor so Milliardenbeträge. Die Bundesregierung hatte den Cum-Ex-Geschäften 2012 offiziell einen Riegel vorgeschoben. Inzwischen ist auch höchstrichterlich festgestellt, dass solche Geschäfte strafbar sind.
In Hamburg hatte die Finanzbehörde 2016 darauf verzichtet, 47 Millionen Euro von der Privatbank M. M. Warburg aus solchen Geschäften zurückzufordern. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich nun aber nicht zu einem konkreten Zusammenhang mit dem Fall Warburg.
Die bisherigen Ermittlungen hätten Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ergeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Durchsuchungen dienten laut Staatsanwaltschaft dazu, "beweisrelevante Unterlagen" und "beweiserhebliche Kommunikation" zu beschlagnahmen, hieß es.
Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochsausgabe) berichtete, wurden die Ermittlungen, die nun zu den Durchsuchungen führten, vom Justizministerium in Nordrhein-Westfalen unter dem CDU-Politiker Peter Biesenbach angewiesen. Demnach hatte die Behördenleitung der Kölner Staatsanwaltschaft sowie der Generalstaatsanwalt die Ermittlungen der Cum-Ex-Schwerpunktabteilung zunächst gestoppt. Die Vorgesetzten hätten die Ansicht vertreten, dass der Anfangsverdacht der Begünstigung beziehungsweise der Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu vage sei.
Die Experten in Biesenbachs Ministerium hätten dann aber den Anfangsverdacht bejaht, berichtete die Zeitung aus Ermittlerkreisen. Demnach wies das Ministerium die Kölner Behörde unmissverständlich an, den Fall strafrechtlich zu verfolgen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte Cum-Ex-Geschäfte im Juli für strafbar befunden. Damit bestätige er ein früheres Urteil des Landgerichts Bonn zu zwei Börsenhändlern und der Privatbank M. M. Warburg.
Die Affäre hatte auch im Wahlkampf zur Bundestagswahl eine Rolle gespielt, da SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz zwischen 2011 und 2018 Erster Bürgermeister in Hamburg war. Oppositionsvertreter hatten ihm vorgeworfen, er habe zu Steuerrückforderungen an die Hamburger Bank wegen illegalen Cum-Ex-Geschäften Einfluss auf die Finanzverwaltung der Hansestadt genommen.
Hintergrund sind Kontakte von Scholz zu dem Warburg-Miteigentümer Christian Olearius, der versucht haben soll, die Rückforderungen gegen die Bank in Höhe von insgesamt 90 Millionen Euro abzuwenden. Kurz nach einem Telefonat zwischen Olearius und Scholz ließ die Finanzbehörde die Rückforderung von 47 Millionen Euro fallen. Kontakt soll Olearius in der Angelegenheit auch zu Kahrs gehabt haben, der damals haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion war.
Der Vorsitzende des Vereins Finanzwende, der frühere Grünen-Politiker Gerhard Schick, erhob angesichts der Durchsuchungen Vorwürfe gegen Scholz und die Hamburger SPD. "Die Durchsuchungen zeigen deutlich: Wir kennen erst die Spitze des Eisbergs", sagte Schick dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Als damaliger Hamburger Regierungschef sei Scholz längst gefordert, für Transparenz zu sorgen, auch hinsichtlich seiner eigenen Rolle. "Seit Monaten wird hier vertuscht, als hätte man viel zu verbergen", sagte Schick.
by INA FASSBENDER