17954:

Drogeriekette dm darf Produkte nicht als klimaneutral bewerben

Die Drogeriekette dm darf Produkte wie Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremnedusche ihrer Eigenmarke nicht als "klimaneutral" bezeichnen. Auch der Begriff "umweltneutrales Produkt" solle nicht auf der Verpackung von Spülmittel stehen, entschied das Landgericht Karlsruhe am Mittwoch. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte damit Erfolg.

Zur Begründung erklärte das Gericht, dass das Versprechen eines klimaneutralen Produkts nicht eingelöst werden könne. Die Treibhausgase, die bei der Produktion entstünden, sollten durch Zahlungen für bestimmte Projekte etwa zum Waldschutz kompensiert werden. Das hielt das Gericht aber nicht für ausreichend: CO2 bleibe deutlich länger in der Atmosphäre als die entsprechenden Waldprojekte liefen.

Außerdem liefere dm Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht genügend Informationen zum Verständnis des Begriffs, erklärte das Gericht. Diese fänden sich auf einer Internetseite - schon der Aufdruck auf der Verpackung müsse erkennen lassen, dass es eine solche Seite gibt. Bei zwei der Produkte sei das nicht der Fall. Die Bewerbung als "umweltneutral" sei überschießend und damit unzutreffend. Die Produkte hätten keine ausgeglichene Umweltbilanz.

Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch nannte das Urteil einen "Meilenstein für den Verbraucherschutz". Die DUH forderte ein generelles Verbot von "irreführenden Werbeaussagen", die behaupteten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien "klimaneutral".

Einem Bericht des Südwestrundfunks zufolge hatte dm schon vor zwei Monaten vor dem Landgericht erklärt, "klimaneutral" zukünftig nicht mehr zu verwenden. Die Umwelthilfe leitete auch gegen anderen Unternehmen juristische Schritte ein, weil diese Waren als klimaneutral bewarben. Darum ging es nun aber vor dem Karlsruher Landgericht nicht. dm hat seinen Hauptsitz in Karlsruhe.

smb/pe