Die Satirepartei “Die Partei” zieht gegen die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Europawahlen vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Freitag auf Anfrage den Eingang des Verfahrens in Karlsruhe. Mitte Juni und Anfang Juli hatten Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach es eine Hürde von mindestens zwei Prozent geben soll. Über die Organklage der “Partei” berichtete zuerst der “Wir” in einer Vorabmeldung.
Demnach will “Die Partei” erreichen, dass Karlsruhe Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier untersagt, das Gesetz auszufertigen.
Bis 2009 hatte auch für die Europawahlen die Fünf-Prozent-Hürde gegolten. Wegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde die Sperrklausel zunächst auf drei Prozent abgesenkt und schließlich 2014 komplett gekippt. Seither reichen rechnerisch etwa 0,5 Prozent der Stimmen für einen Sitz im Parlament.
Bei der Europawahl 2014 erhielten daher Freie Wähler, Piratenpartei, Tierschutzpartei, NPD, Familienpartei, ÖDP und “Die Partei” jeweils einen Sitz. Die FDP, die ebenfalls unter fünf Prozent blieb, erhielt drei Sitze. Bei der Wahl 2019 erhielten Freie Wähler und “Die Partei” jeweils zwei Sitze, Piratenpartei, Tierschutzpartei, Familienpartei, ÖDP und Volt jeweils einen Sitz.
Ein EU-Ratsbeschluss von 2018 sieht aber vor, dass die Mitgliedstaaten Sperrklauseln von mindestens zwei und maximal fünf Prozent einführen.
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