Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee. Die Betriebsgenehmigung durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern leide an "erheblichen Mängeln", erklärte die DUH am Montag. Sie müsse zurückgenommen werden.
Weder der Shuttle-Verkehr, der für die Versorgung des Schiffs notwendig ist, noch die dadurch entstehenden Umweltauswirkungen auf den sensiblen Greifswalder Bodden seien einer umweltrechtlichen Genehmigung unterworfen worden, kritisierte die DUH. Zudem sei die Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner eine "grundlegend andere" als vom Betreiber im Genehmigungsverfahren angegeben.
Der Beitrag zur Versorgungssicherheit sei "marginal". Die gesetzlich verlangte Mindestkapazität von fünf Milliarden Kubikmetern werde nicht erreicht. Nur in diesem Fall aber dürfe die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgesetzt werden - nach Einschätzung der DUH erfüllt die "Neptune" die Voraussetzung nicht.
Die "Neptune" ist eine sogenannte FSRU (Floating Storage and Regasification Unit), die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Das Terminal ist seit Anfang des Jahres in Betrieb. Das LNG muss von einem Tankschiff auf der Ostsee mit kleineren Schiffen zur "Neptune" im flachen Wasser vor Lubmin transportiert werden. Betreiberin der FSRU ist die Deutsche Regas.
Die Umwelthilfe beruft sich auf Zahlen von Regas. Das Unternehmen habe demnach im gesamten ersten Halbjahr sieben Terrawattstunden LNG importiert, das entspreche 0,7 Milliarden Kubikmeter jährlich, erklärten die Umweltschützer.
"Wir kritisieren außerdem die Bundesregierung für ihre Behauptung, das LNG-Terminalschiff in Lubmin sei nötig, solange es das umstrittene LNG-Terminal in Rügen nicht gebe", so DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Krenner. Damit beschreibe die Regierung Zwänge, die es angesichts der Versorgungslage überhaupt nicht gebe und spiele die Menschen vor Ort gegeneinander aus.
ilo/cha