201217:

Deutsche Panzer auf russischem Gebiet! Putin tobt - Ukrainischer Großangriff mit deutschen Waffen!

Wird Deutschland jetzt Angriffsziel? Deutsche Panzer attackieren auf russischem Boden! Bei einer unerwarteten Offensive der ukrainischen Streitkräfte im Gebiet nahe der russischen Stadt Kursk wurden Bilder aufgezeichnet, die in Deutschland hergestellte Waffensysteme auf russischem Territorium zeigen, als wichtige Speerspitze! Putin tobt im Kreml - übt er jetzt Rache an Deutschland? Hier mehr:

Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft

Die USA und Deutschland hatten zuvor die Nutzung ihrer Waffen gegen russisches Territorium stark eingeschränkt, was die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine beeinträchtigte. Nun scheint sich die Lage jedoch geändert zu haben. Militärexperte Carlo Masala vermutet, dass die ukrainischen Kräfte die deutschen Schützenpanzer eigenmächtig einsetzten, was im Einklang mit den Vereinbarungen der Nato-Partner stehen könnte. Er zitiert, dass westliche Waffen laut Absprachen gegen russische Stellungen im Grenzgebiet, wie nahe Charkiw, eingesetzt werden dürfen, was möglicherweise auch für Kursk gilt. Wie reagiert jetzt Putin, dass sagen die Experten:

USA verlangen Aufklärung, Putin könnte reagieren!

Die Vereinigten Staaten verlangen nun Erklärungen von der Ukraine, und es wird erwartet, dass die Ergebnisse mit deutschen Verbündeten geteilt werden. Jedoch, so Masala, wird Deutschland wohl kaum direkt bei der Ukraine Beschwerde einlegen. Und die Reaktion von Russlands Präsident Putin? Laut Masala ist er verärgert über die Situation, allerdings erwartet der Experte keine weiteren Handlungen Russlands als Reaktion auf den Einsatz deutscher Waffen.

In der deutschen Politik gibt es auch Stimmen, die den Einsatz deutscher Waffen durch die Ukraine als legitim erachten. So sieht etwa Marcus Faber von der FDP den Angriff als völlig gerechtfertigt an und Roderich Kiesewetter von der CDU betont, dass nach der Übergabe deutscher Waffen an die Ukraine, diese als ukrainische Waffen gelten und das Vorgehen völkerrechtlich zu verteidigen sei.