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Deutsche Bank: IT-Probleme bei der Postbank dauern länger als geplant

Anders als im September versprochen wird die Deutsche Bank ihre IT-Probleme bei der Tochterfirma Postbank nicht bis Jahresende in den Griff bekommen. "Wir sind beim Abarbeiten der Rückstände an Kundenanfragen seit Sommer weit vorangekommen – auch dank mehr als 800 zusätzlichen Arbeitskräften für diese Aufgaben", erklärte ein Sprecher des Frankfurter Unternehmens am Mittwoch. Ein Teil der Fälle könne aber erst Anfang 2024 abschließend bearbeitet werden. Zuerst hatte das "Handelsblatt" berichtet.

Grund für die massiven Schwierigkeiten ist der IT-Umzug der Postbank auf eine neue Plattform bei der Deutschen Bank. Danach konnten Betroffene nicht mehr auf ihre Konten zugreifen, ihre Konten waren gesperrt oder Lastschriften wurden nicht mehr eingelöst. Zudem war der Kundenservice schlecht erreichbar.

Im September versprach Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing eine Lösung des Problems bis Ende des Jahres. Dieses Ziel wird das Unternehmen reißen. "Die Abarbeitung der verbleibenden Rückstände ist komplex und nimmt in Teilen mehr Zeit in Anspruch", erklärte der Sprecher. Nach AFP-Informationen könnte die Abarbeitung im Verlauf des ersten Quartals des kommenden Jahres aber abgeschlossen werden. 

An den anhaltenden Problemen hatte auch die Bankenaufsicht Bafin Kritik geübt und die Deutsche Bank im September zu einer Lösung gedrängt. Es gehe dabei um "wichtige Dienstleistungen, die nicht zur Verfügung stehen, gekoppelt mit Problemen, den Kundenservice zu erreichen", sagte damals der Chef der Bafin, Mark Branson. Bafin und Deutsche Bank stehen nach AFP-Informationen weiter in einem direkten Dialog. 

Auch bei Pfändungsanliegen bei der Postbank gab es zuletzt noch Probleme. Sie führten nach Angaben der Deutschen Bank bei einigen Kunden "zu unverschuldetem Mehraufwand oder Zusatzkosten, beispielsweise durch Kosten für Rücklastschriften". Betroffene können seit Mittwoch über ein Online-Portal der Postbank bis zu 1000 Euro Schadenersatz beantragen. Der Schaden muss dabei in Zusammenhang mit einer Pfändung, Insolvenz oder des Pfändungsschutzes entstanden sein und muss durch Belege nachgewiesen werden. 

mb/ilo