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Deutsche Bahn reicht beim Arbeitsgericht Eilantrag gegen EVG-Warnstreik ein

Die Deutsche Bahn will den gut zweitägigen Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ab Sonntagabend nun gerichtlich abwenden. Das Unternehmen reichte laut einer Mitteilung vom Samstag einen Eilantrag gegen den Warnstreik beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein. Das Gericht will demnach ab Samstagmittag über den Antrag verhandeln.

Der auf 50 Stunden angelegte Warnstreik sei "unverhältnismäßig und schädigt Kunden sowie unbeteiligte Dritte", begründete die Bahn ihr Vorgehen. Sie verwies darauf, dass sie in den Verhandlungen mit der EVG "über 10 Prozent Lohnerhöhung" angeboten habe. Außerdem habe sie "die zentrale Vorbedingung der EVG erfüllt und sich mehrmals auf die EVG zubewegt".

Die Gewerkschaft hat ihre Mitglieder aufgerufen, von Sonntag 22:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr die Arbeit bei der Deutschen Bahn niederzulegen. Sie wirft dem Unternehmen insbesondere vor, nicht auf Forderungen in Bezug auf Mitarbeitende einzugehen, die den Mindestlohn bekommen. Die Bahn ist der Auffassung, sie habe diese Forderungen bereits erfüllt.

Die EVG sieht in den Tarifverhandlungen noch eine Reihe weiterer schwieriger Punkte und rechnet mit einer langwierigen Auseinandersetzung.

cne/mid