Im Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim vor über 30 Jahren im saarländischen Saarlouis ist der vom zuständigen Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz vorgeschlagene Deal geplatzt. "Eine Verständigung auf Vorschlag des Gerichts ist nicht zustande gekommen", sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges am Dienstag im Prozess.
Das Gericht hatte dem Angeklagten Peter S. Ende März einen sogenannten Deal angeboten, über dessen Annahme die Prozessbeteiligten anschließend entscheiden sollten. Kern der sogenannten Verständigung war eine Absprache für einen Strafrahmen im Gegenzug für ein "qualifiziertes" Geständnis des 51-jährigen Beschuldigten.
Die Bundesanwaltschaft stimmte dem Verständigungsvorschlag unter der Bedingung zu, dass der Ende März ursprünglich verabredete Strafrahmen zwischen fünf Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren und zehn Monaten in beide Richtungen um je ein Jahr verlängert werde. Offen war aber noch die Frage, ob der Angeklagte zustimmt. Dieser wollte darüber mit seinen Verteidigern beraten.
Die Anklage wirft S. Mord, versuchten Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor. Er soll im September 1991 nach einem Treffen mit Gesinnungsgenossen in die Asylbewerberunterkunft gegangen sein, "um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen." Im Flur des Dachgeschosses erfasste das Feuer den 27 Jahre alten Yeboah. Er starb an Verbrennungen und Rauchvergiftung.
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