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Daumen hoch Emoji kostet Mann 56.500 Euro!

Mann muss hohe Summe zahlen

Eine Hand mit nach oben ausgestrecktem Daumen – dieses harmlose Icon ist eines der meistverschickten der Welt. Doch einen Mann aus Kanada kommt genau dieses Emoji jetzt teuer zu stehen. Er muss für den „Daumen hoch“ umgerechnet 56.500 Euro zahlen!

Gericht sieht Vertragsschluss

Grund: Das Gericht sah darin einen Vertragsschluss. Der Landwirt habe sich mit dem Emoji verpflichtet, zu einem späteren Zeitpunkt Flachs zu liefern. Das berichtet der kanadische TV-Sender CBC.

Neues Feature im Messenger

Sie wollen Neujahrsgrüße telefonisch übermitteln? Wundern Sie sich nicht, wenn keiner rangeht. Die Entwickler spendierten dem Messenger jetzt ein gänzlich neues Feature.

Textnachrichten und Vertragsschluss

Das war passiert: Ein Einkäufer der Firma South West Terminal hatte im März 2021 Textnachrichten an mehrere Bauern geschickt und darin angeboten, im Herbst 86 Tonnen Flachs zu 17 Kanada-Dollar pro Bushel (rund 25 kg) zu kaufen. Der Landwirt aus der Kleinstadt Swift Current meldete sich anschließend telefonisch bei dem Einkäufer. Dieser sagte dabei zu, anschließend einen Vertrag per Textnachricht zu schicken. Wenig später tat er dies, verbunden mit der Bitte an den Lieferanten, den Vertrag zu bestätigen. Der Bauer schickte das „Daumen hoch“-Symbol, will aber damit keine digitale Unterschrift vorgenommen haben. Es habe sich laut seiner Aussage nur um die Zusage gehandelt, sich zu einem späteren Zeitpunkt der Sache zu widmen.

Urteil und Konsequenzen

Im Herbst blieb dann die Lieferung aus und die Flachs-Preise waren gestiegen. Das Gericht entschied, dem Einkäufer sei durch die Preiserhöhung ein Schaden entstanden. Folge: Der Landwirt muss die Differenz blechen! Diese entspreche den 56.500 Euro. Der Richter argumentierte, dass es sich zwar um eine ungewöhnliche Form der Unterschrift handele. Dennoch könnten solche Arten der Zustimmung heutzutage durchaus auf diese Weise vorgenommen werden. Das Urteil ist zwar nicht in Deutschland gefallen. Doch auch bei uns kann ein Emoji rechtliche Auswirkungen haben. Bei Vertragsschlüssen ist etwa entscheidend, wie eine Äußerung nach dem „objektiven Empfängerhorizont“ verstanden werden kann. Heißt: Ein objektiver Empfänger wird einen „Daumen hoch“ nach einem geschickten Vertrag wohl als Vertragsannahme werten. Also Vorsicht beim Chatten!

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