Der ehemalige Fußballspieler Christoph Metzelder (40) ist Ende April vom Amtsgericht Düsseldorf wegen der Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie das Amtsgericht am 3. Mai mitgeteilt hat.
In der Hauptverhandlung wurde laut des Gerichts geklärt, dass Metzelder im Jahr 2019 29 Bild- und Videodateien mit entsprechenden Inhalten an drei Frauen gesendet hat. Ende 2019 habe er ferner 18 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten auf seinem Mobiltelefon besessen. Metzelder habe auf die Rückgabe des Telefons verzichtet.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe eine zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen und beide Parteien hätten zudem auf Rechtsmittel verzichtet. Strafmildernd hätten demnach mehrere Faktoren gewirkt. Metzelder sei nicht vorbestraft, geständig gewesen, habe sich reuig gezeigt und nehme therapeutische Hilfe in Anspruch.
Außerdem sei der Fall bereits früh in den Medien aufgegriffen worden und Metzelder habe "eine vorweggenommene Bestrafung erfahren". Er werde in "absehbarer Zeit weder seine berufliche Tätigkeit aufnehmen noch am öffentlichen Leben teilnehmen" können. Das Gericht habe auf eine zusätzliche Geldauflage verzichtet.
"Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen", hatte der ehemalige Fußballer unter anderem vor Gericht erklärt.