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Darauf müssen Sie beim Mietwagen im Winter besonders achten

Mit dem Leihauto in den Skiurlaub

Die Wintersport-Saison ist eröffnet und für die meisten Urlauber ist das Auto nach wie vor die erste Wahl, um in die Skigebiete zu gelangen. Viele greifen dabei auf einen Leihwagen zurück, weil sie entweder kein eigenes Auto besitzen – oder es am einfachsten ist, am Heimatort in das Flugzeug und in der Zielregion in das wartende Gefährt zu steigen. Damit Sie über keinen der möglichen Fallstricke stolpern, finden Sie hier die besten Tipps und Kniffe für das Leihen eines Autos in der kalten Jahreszeit. Wer sie vor dem Urlaub im Hinterkopf behält, wird anschließend sorglos die weißen Hänge hinunterwedeln können.

Wer im Skiurlaub mit seinem Wunschauto unterwegs sein möchte, sollte das entsprechende Fahrzeug rechtzeitig und in Ruhe von zuhause aus buchen. Dann erhalten Sie in der Regel nicht nur den fahrbaren Untersatz ihrer Wahl, sondern sind auch vor unliebsamen Überraschungen gefeit. Gerade im Skiurlaub ist es wichtig, genug Platz für die Skier oder Snowboards zu haben. Schließlich wäre es doch ärgerlich, wenn die gewünschte Fahrzeugklasse am Ende nicht mehr verfügbar ist.

Preisvergleiche können unzuverlässig sein. Die jeweiligen Portale bieten häufig das günstigste Angebot an, auf der Strecke bleiben allerdings schnell Extras, die dann kostspielig dazugebucht werden müssen. Achten sollten Sie hier auf eine möglichst hohe Haftpflichtdeckungssumme, Vollkasko ohne Selbstbehalt oder mit Erstattung der Selbstbeteiligung, eine Absicherung gegen Diebstahl, Glas- und Reifenschäden sowie unbegrenzte Kilometerzahl. Gerade der volle Versicherungsschutz ist bei Schneefall und dem damit verbundenen Unfallrisiko ein Muss, betont auch Thorsten Lehmann, Geschäftsführer des Münchner Mietwagenanbieters Sunny Cars.

Unterschiedliche Unternehmen praktizieren unterschiedliche Tankregelungen. Lehmann findet: “Die fairste Regelung ist: Rückgabe wie Übernahme.” Will heißen: “Das Fahrzeug vollgetankt mieten und auch wieder vollgetankt abgeben.” Der Experte warnt davor, diese Regelung zu vernachlässigen: “Wer das übersieht, zahlt oft den sehr hohen vermietereigenen Spritpreis.”

Speziell im Skiurlaub ist es wichtig, die unterschiedlichen Winterreifen-Regelungen zu kennen, denn: Gesetzlich sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, Winterreifen zu montieren. Allerdings herrscht in einigen Regionen wetterunabhängige Winterreifen-Pflicht von November bis April, etwa auf dem Brenner oder in den französischen Hochalpen. Die Verantwortung liegt beim Fahrer, der bei der Übernahme des Fahrzeugs die Wintertauglichkeit zu prüfen hat – am besten achten Sie also schon bei der Buchung darauf, dass im Angebot auch die Winterausrüstung inkludiert ist. Sonst kann hier eine zusätzliche Wechselgebühr anfallen. Bedenken Sie auch, dass auf einigen Passstraßen je nach Witterung sogar Kettenpflicht herrschen kann!

Je nach Anbieter und Region, in der das Fahrzeug gefahren wird, bestehen auch kautionsfreie Angebote, das heißt, dass Sie bei Buchung keine Kaution hinterlegen oder ihre Kreditkarte mit dem Betrag belasten müssen. Vor allem in stark frequentierten Zielgebieten ist diese Zusatzleistung häufig verfügbar. Ungeachtet dessen müssen sie natürlich für Bußgelder – zum Beispiel für fehlende oder mangelhafte Winterausrüstung – aufkommen. Diese werden, falls sie über den Verleiher abgewickelt werden, dann entsprechend nachberechnet.

Im Schadensfall sind Sie mit Rundum-Sorglos-Paketen auf der sicheren Seite. Sogar die Selbstbeteiligung bei Schäden an Glas, Dach, Reifen oder Unterboden wird dann bei guten Angeboten erstattet. Manche Pakete beinhalten darüber hinaus einen Kfz-Diebstahlschutz und eine hohe Haftpflichtdeckungssumme.

Wenn Sie bei der Buchung Ihres Fahrzeugs all diese winterlichen Besonderheiten beachten, steht dem unbeschwerten Pistenspaß nichts mehr im Wege.

(elm/spot)

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