44485:

CumEx – holt den Kanzler die Vergangenheit ein? Scholz vor Gericht! Er muss aussagen

Stürzt Olaf Scholz über die Vergangenheit? Schlappe vor Gericht für den amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz. Dem wirft der Investigativjournalist Schröm vor, dass er ihn während seiner Zeit als Finanzminister bei einem Hintergrundgespräch belogen habe. Ob diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, ist bislang unklar – nun hat ein Gericht entschieden – der KANZLER MUSS Aussagen! Lesen Sie hier alles weitere.

Gericht entscheidet: Scholz muss aussagen

Jetzt hat ein Gericht in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Kanzler Auskünfte zu vertraulichen Äußerungen als Bundesfinanzminister im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Affäre erteilen muss. Dies hat nun das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 27 L 36/22). So wird die Regierungszentrale mit dem Gerichtsbeschluss angewiesen, Auskünfte zu einem Hintergrundgespräch von Scholz mit einigen Journalisten im September 2020 zu geben. Damals war es um die illegalen Dividendengeschäfte Cum-Ex gegangen. Zum ersten Mal überhaupt wird das Kanzleramt verpflichtet, Auskünfte über frühere Tätigkeiten des Regierungschefs zu machen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Scheinbar hat das Kanzleramt bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Der Investigativjournalist Oliver Schröm wirft Kanzler Scholz vor ihn bei dem besagten Treffe angelogen zu haben.

Kanzleramt legt Einspruch ein

Das kanzleramt und die Regierung vertritt die Auffassung, dass die Presse kein Recht auf Informationen über eine frühere Tätigkeiten des Kanzlers als Bundesfinanzminister informiert zu werden. Deshalb könne das Kanzleramt die geforderten Auskünfte verweigern. An dem besagten Gespräch habe auch Scholz Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt (SPD) teilgenommem, der jetzt Scholz Kanzleramtschef ist. In seinem Beschluss kommt das Verwaltungsgericht zur Auffassung, “dass die Information beim Bundeskanzleramt tatsächlich vorhanden ist, auch wenn hierzu eine Abfrage beim Bundeskanzler und beim Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramts erforderlich ist.“ Deshalb ändere der Ämterwechsel der beiden Politiker nichts an der Tatsache, dass die Information im Sinne der Rechtsprechung vorhanden sei. Lediglich deren Aufgabenbereich habe sich seitdem verändert. Deshalb sieht das Verwaltungsgericht auch den Presse-Auskunftsanspruch als gegeben an. Zurückgewiesen wurde dagegen der Antrag zu Auskünften, wie genau dieses Hintergrundgespräch zustande gekommen ist. Hier sahen die Richter keinen Eilbedarf und wiesen den Antrag zurück. In diesem Fall müsse ein Hauptsachverfahren geführt werden.

Beliebteste Artikel Aktuell: