Wie es scheint hat die deutsche Bundesregierung beschlossen den Corona-Notstand um weitere drei Monate bis zum Sommer zu verlängern. Mit der Verlängerung der Maßnahme kann die Bundesregirung dafür sorgen, dass zahlreiche Sonderregelungen in Kraft bleiben.
Trotz zur Zeit sinkender Infektionszahlen ist die Corona-Pandemie noch längst nicht ausgestanden. Durch das zur Zeit sehr langsame Tempo bei den Impfungen wird es auf jeden Fall noch eine Weile dauern, bis eine Rückkehr zu einer Normalität wie vor dem Beginn der Pandemie möglich sein wird. Aus diesen Grund hat nun auch die Bundesregierung reagiert und plant nun den Corona-Notstand, also die Feststellung der epidemischen Lage, zu verlängern. Eigentlich sollte dieser Notstand bereits Ende März enden, wird nun aber wohl um mindestens drei Monate verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun offenbar dem Magazin “Business Insider” zugespielt. Als Begründung für die Verlängerung des Notstands wird die “nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus“ angegeben. Die angestrebte Verlängerung soll dann für drei weitere Monate gelten und muss dann zukünftig alle 3 Monate vom Bundestag verlängert werden. Mit dieser Entscheidung werden dann viele Sonderregelungen in Kraft bleiben, die der Bundesregierung und auch dem Bundesgesundheitsministerium umfassendere Rechte zugesteht, um schnell neue Verordnungen erlassen zu können. Außerdem wird so sichergesteltt, dass das Robert-Koch-Institut weiterhin einen Zuschuss von 1,7 Millionen Euro pro Monat erhält. Diese zusätzlichen finanziellen Mittel sind für den gesteigerten Aufwand in Zeiten der Pandemie notwendig.
Aber auch für die Bundesbürger bietet dieser Notstand einen Vorteil. So werden Eltern weiter für Verdienstausfall entschädigt, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen müssen, weil Kitas und Schulen weiter geschlossen sind. Verlängert wird unter anderem auch eine Regelung, die Ärzten bei pandemiebedingten Ausfällen Unterstützung zusichert. Ähnliche Regelungen existieren auch für Pflegeheime. Dort ist nun auch vorgesehen die Regelungen zur Qualitätsprüfung in Pflegeheimen zu lockern, so lange weiterhin eine hohe Gefahr der Ansteckung für die Bewohner droht. Zudem kann auf diese Weise auch eine Sonderzahlung des Bundes an die Pflegekassen erfolgen, die durch die Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wurden. Konkret geht es dabei offensichtlich um 3 Milliarden Euro. Eine erste Lesung des neuen Gesetzesentwurfs soll bereits in der kommenden Woche im Bundestag eingebracht werden und dann spätestens in der 1. Märzwoche verabschiedet werden.