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Corona-Notlage verlängert! Kampfabstimmung im Bundestag – kommen jetzt doch harte Maßnahmen?

Am Mittwoch hat der deutsche Bundestag die seit längerer Zeit umstrittene Corona-Notlage um weitere 3 Monate verlängert. Überraschend gab es jedoch auch eine große Anzahl von Gegenstimmen. 325 Abgeordnete sprachen sich für die Verlängerung aus, 253 Abgeordnete stimmten dagegen und 5 der Anwesenden enthielten sich.

Bundestag hat entschieden! – Corona-Notlage wird um weitere 3 Monate verlängert

Jetzt ist es amtlich! Der deutsche Bundestag hat die Corona-Notlage trotz des Fortschritts bei den Impfungen um weitere 3 Monate verlängert. Doch die Entscheidung war alles andere als einstimmig. Insgesamt 43 Prozent der Abgeordneten hatten gegen die Verlängerung gestimmt. Durch diese Entscheidung gilt die Corona-Notlage nun bis Ende November. Dadurch kann die Bundesregierung auch weiter Corona-Verordnungen erlassen. Diese können dann von den Bundesländer als Grundlage für die zu treffenden Corona-Beschränkungen genommen werden. Nach der Definition des

Infektionsschutzgesetz liegt eine epidemische Lage dann vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“.

Kritik an Verlängerung der epidemischen Lage wird laut

Während Gesundheitsminister Jens Spahn (41, CDU) diese Entscheidung begrüßte und sie auch damit begründete, dass diese Maßnahme von den 16 Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländern gefordert worden war, gab es aus anderen Kreisen diesmal deutliche Kritik. Erstmals war die sogenannte “epidemische Lage” im März 2020 vom Bundestag festgestellt worden. Die letzte Verlängerung war am 11. Juni erfolgt. Die Opposition übte am Mittwoch teils scharfe Kritik. So warnte unter anderem die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus (61) vor einer “Fortführung der automatischen und undifferenzierten Grundrechtseingriffe“. Nach ihrer Auffassung sei man weit von der Überlastung des Gesundheitswesens entfernt. Dieser Standpunkt wurde von zahlreichen Kritikern ebenfalls angeführt.

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