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Corona-Lockerungen in diesem Bundesland – Ab 1. September keine Maskenpflicht im Unterricht mehr

Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht nach den Sommerferien eingeführt, während die restlichen Bundesländer das Tragen von Masken lediglich auf dem Pausenhof und im Schulgebäude gefordert haben. Doch nun lässt NRW diese Regelung zum 31. August auslaufen. Ab dem 1. September fällt die Pflicht zum Tragen von Masken im Unterricht damit weg.

NRW schafft Maskenpflicht im Unterricht zum 1. September wieder ab

Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (CDU), hat am Donnerstag in Düsseldorf bestätigt, dass das Tragen von Masken im Schulunterricht ab dem 1. September keine Pflicht mehr ist. Allerdings gelte die Maskenpflicht in Schulgebäuden weiterhin außerhalb des Unterrichts. Um die Schüler vor Corona-Infektionen zu schützen, mussten die Schüler in NRW seit dem Schulstart nach den Sommerferein im Unterricht eine Maske tragen. Dies hatte alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen betroffen. Von dieser Regel waren lediglich Grund- und Förderschüler der Primarstufe ausgeschlossen. Gerade erst vor einigen Tagen hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht noch einige Klagen gegen die Maskenpflicht in den Schulen zurückgewiesen. Das Gericht hatte argumentiert, dass das Tragen von Masken aus medizinischer Sicht ein wirksamer Schutz gegen die Verbreitung des Virus sei,. Außerdem gäbe es keine Erkenntnisse, dass das Tragen von Masken den Abbau von Kohlendioxid oder die Aufnahmen von Sauerstoff in relevanter Weise beeinträchtige.

NRW will Großveranstaltungen besser regulieren

Bei dieser Gelegenheit hatte Laschet außerdem angekündigt, zukünftig Großveranstaltungen in seinem Bundesland besser regulieren zu wollen. Protest hatte es unter anderen gegeben, weil die Stadt Düsseldorf zunächst ein Konzert mit rund 13.000 Zuschauern genehmigt hatte. Nach Protesten wurde das Konzert schließlich auf einen späteren Termin verschoben. Dabei schwebt Laschet vor, dass alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen künftig von den Kommunen mit dem Land Nordrhein-Westfalen abgestimmt werden müssen. Auf diese Weise sollen Alleingänge der Kommunen wie im Fall Düsseldorf verhindert werden.

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