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Corona-Auszeit für die gesamte Familie – Jetzt zahlt der Staat den Familienurlaub – kein Scherz!

Hintergrund der Corona-Auszeit ist die von der Bundesregierung ins Leben gerufene Idee, dass auch Familien mit kleinerem und mittlerem Einkommen einen Urlaub absolvieren können. Zu diesem Zweck stellt die Regierung bis Ende 2022 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit der Staat die Kosten übernimmt, wird nun hier detailliert aufgeführt.

Günstiger Urlaub für Familien

Weil vor allem Familien während des Lockdowns gezwungen waren, auf engstem Raum miteinander klarzukommen, will die Bundesregierung die Familien mit kleinerem und mittleren Einkommen ein wenig entschädigen. Diese Familien sollen nun offenbar in den Genuß eines günstigen Urlaubs kommen. Zukünftig können diese Familien zwischen 73 Familienferienstätten in ganz Deutschland auswählen. Zur Auswahl stehen Ziele vom Bodensee über den Harz bis an die Ostsee. Dort findet also wohl jeder Geschmack etwas passenden. Insgesamt können bis zu zwei Reise beantragt werden. Eine Reise von einer Woche bis Ende 2021 und eine weitere sieben Tage-Reise im nächsten Jahr. Die Kosten dieser Reisen werden dann größtenteils vom Bund übernommen. Der Eigentanteil der Familie für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten soll bei maximal 10 Prozent liegen. Zudem müssen die Familien die Kosten von An- und Abreise zum und vom gewählten Ferienziel bezahlen. Im Bundesland Bremen wird zudem in diesem Punkt eine Ausnahme gemacht: Dort erhalten Familien 30 Cent pro Kilometer erstattet. Zudem erhält jede Familie pro Tag und Kind einen Zuschuß von 8 Euro. Zunächst muss die Familie sich ein Reiseziel und eine passende Unterkunft auswählen. Sollte zum gewünschten Termin Verfügbarkeit bestehen, müssen die Familie die Berechtigung nachweisen.

Corona-Auszeit wird für Familien mit bestimmtem Einkommen angeboten

Wer für den günstigen Urlaub in Frage kommt, wird weitgehend über das Familieneinkommen entschieden. Um den Urlaub antreten zu können, darf eine Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt diese Obergrenze bei einem Einkommen von 40.344 Euro. Ehepaar oder Lebenspartnerschaften mit einem Kind unter sechs Jahren dürfen hingegen nicht mehr als 52.080 Euro verdienen. Bei mehrerern Kindern variieren diese Werte nochmals. Zukünftig zum Einkommen werden auch Kindergeld, die Rente und der Unterhalt eingerechnet. Familien, die Sozialhilfeleistungen erhalten, erfüllen die Kriterien automatisch, Auch Familien mit einem schwerbehinderten Kind und Familien mit einem Kind und einem schwerbehinderten Elternteil erfüllen die Bedingungen. Die betreffenden Familien müssen einen Hauptwohnsitz in Deutschland nachweisen und Anspruch auf Kindergeld haben. Die gesamte Liste der Kriterien kann auf der

Website des Familienministeriums heruntergeladen werden. Dort bekommt man auch die Anträge, die ausgefüllt und abgeschickt werden müssen. Allerdings kündigt man von Seiten des Familienministeriums an, dass die Plätze und Mittel der Unterkünfte begrenzt sind, und man daher nicht abnschätzen kann, wie viele Familienurlaube insgesamt ermöglicht werden können.

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