Die Kündigung eines Kontos durch die Bank – ein Szenario, das immer mehr Kunden betrifft. Auch der Verfasser dieser Zeilen erlebte es nach 30 Jahren als treuer Kunde - die Commerzbank schmeiß aktuell viele Kontoinhaber raus, kann das auch andere Banken treffen? Das müssen Sie jetzt wissen:
Besonders rigoros zeigt sich aktuell die Commerzbank. Die einst zweitgrößte Bank Deutschlands setzt langjährige Kunden kurzerhand vor die Tür. Die Vermutung: kostenlose Girokonten sind für die Bank nicht profitabel genug. Stattdessen wird auf die Eröffnung kostenpflichtiger Geschäftskonten gedrängt – und das hat seinen Preis. Der Ablauf? Zunächst ein Anruf, dann die Kündigung. Ein Beispiel: Ein Kunde erhielt plötzlich einen Telefonanruf, in dem er aufgefordert wurde, einem Geschäftskonto für rund 55 Euro monatlich zuzustimmen – Überweisungen kosten zusätzlich. Ein klares "Nein“ führte zur Kündigung seines Girokontos. Auf Nachfrage erklärte die Commerzbank zunächst, sie habe keine Kenntnis von solchen Anrufen. Doch bei erneuter Nachfrage bestätigte eine Mitarbeiterin: "Grundsätzlich liegen Kündigungen nicht in unserem Interesse. Wir haben jedoch das Recht, die Geschäftsbeziehung gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu beenden.“
Ja, das darf sie – sagt Volker Schmidtke von der Verbraucherzentrale Berlin. Laut Vertragsbedingungen können Banken eine Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen beenden. Schmidtke ergänzt jedoch, dass viele Kündigungen individuell bewertet werden müssen. Gründe wie Verdacht auf Geldwäsche oder Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg könnten eine Rolle spielen – wenngleich dies nicht auf jeden Fall zutrifft. In einigen Fällen, etwa bei einer Kündigung aufgrund der Ablehnung neuer AGB, kann die Zustimmung zu den Bedingungen eine Kündigung verhindern. Bei einer regulären Kündigung jedoch ist der Handlungsspielraum begrenzt, da Banken ebenfalls ein Kündigungsrecht haben.
Für alle, die legal in Deutschland leben, gibt es das sogenannte Basiskonto. Dieses muss von Banken in der Regel angeboten werden, außer in Ausnahmefällen – etwa bei Verurteilungen wegen Straftaten gegen die Bank. Die Stiftung Warentest hat zahlreiche Bankangebote untersucht und listet derzeit zehn Girokonten, die kostenlos verfügbar sind. Ein Vergleich lohnt sich, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Fazit: Kunden sollten bei einer Kontokündigung ruhig bleiben und mögliche Alternativen prüfen. Ein Basiskonto kann in vielen Fällen eine hilfreiche Lösung sein.