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Chuck Norris Files $30M Lawsuit Against Sony Over 'Walker, Texas Ranger' Profits Vermögen 2022 – unglaublich wie reich Chuck Norris Files $30M Lawsuit Against Sony Over 'Walker, Texas Ranger'

Chuck Norris hat in Texas offenbar noch eine Rechnung offen - in finanzieller Hinsicht. Wie The Wrap berichtet, haben er und seine Firma Top Kick Productions eine Klage gegen CBS und Sony Pictures Television wegen der Gewinne aus Norris' alter Fernsehserie Walker, Texas Ranger eingereicht und fordern mehr als 30 Millionen Dollar Schadenersatz.

In der Klage wird behauptet, dass Norris und CBS in den frühen 90er Jahren eine Vereinbarung getroffen haben, als der Sender ursprünglich die Serie vertreiben wollte. Die Vereinbarung sah vor, dass Norris 23 Prozent aller Gewinne erhält, die "aus jeglicher Verwertung von Walker erzielt werden", aber laut der Klage wurde diese Vereinbarung von CBS und Co. nicht eingehalten. Stattdessen, so heißt es in der Klage, haben sie "ständig versucht, Walker auf eine Art und Weise zu vermarkten, zu verkaufen und zu vertreiben, die darauf abzielt, beträchtliche Gebühren und Einnahmen aus der fortlaufenden Verwertung von Walker zu kassieren, ohne Top Kick einhalten oder bezahlen zu müssen, und stattdessen die 23-Prozent-Gewinnklausel wesentlich zu verletzen."

Darüber hinaus haben CBS und Co.

Außerdem wird CBS und Sony vorgeworfen, "auch Informationen über ihre Bemühungen, Walker über Streaming-Video-on-Demand (SVOD)-Dienste zu verwerten, verschwiegen zu haben."

Walker, Texas Ranger wurde 2001 nach einer achtjährigen Laufzeit auf CBS eingestellt, aber Norris' Klage behauptet, dass die Serie dank "des bekannten Internetphänomens, durch das sich Generationen jüngerer Fans mit dem Humor und den Anekdoten, die allgemein als 'Chuck Norris Facts' bekannt sind, verbunden haben", sowie seiner Auftritte in Filmen wie Dodgeball: A True Underdog Story und The Expendables 2. In der Klage werden CBS und Sony unter anderem Vertragsbruch vorgeworfen. Bislang haben sich die Beklagten noch nicht öffentlich geäußert.