Die Entscheidung des Thüringer Landtags, die Grunderwerbsteuer zu senken, hat landesweit für Aufruhr gesorgt. Der Antrag, der von der CDU vorgelegt wurde und den Kauf von Immobilien erschwinglicher machen soll, wurde mit den Stimmen der AfD und der FDP angenommen. Nun muss ein Gericht entscheiden, ob die Steuersenkung rechtmäßig ist. Die Entscheidung wurde vielfach kritisiert – nicht zuletzt wegen der Zusammenarbeit zwischen der CDU und der AfD.
Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen, die im Landtag keine eigene Mehrheit hat, zeigte sich über die Entscheidung empört. Bodo Ramelow, Ministerpräsident der Linken, warf der CDU vor, einen “Pakt mit dem Teufel” geschlossen zu haben, indem sie mit der rechtsextremen AfD abstimmte. Friedrich Merz, CDU-Chef, und die Parteispitze der CDU bestritten diese Vorwürfe und betonten, dass die AfD nicht ihre politischen Entscheidungen bestimmt. Die Senkung der Grunderwerbsteuer war ein Teil ihres Wahlprogramms. Die rot-rot-grüne Landesregierung beabsichtigt, gegen die Steuersenkung zu klagen.
Die Landesregierung lehnt den Vorschlag der CDU ab und begründet dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Es wird bezweifelt, ob das Bundesland überhaupt berechtigt ist, den Steuersatz von 6,5 auf fünf Prozent zu senken. Ihrer Meinung nach liegt die Zuständigkeit für solche Entscheidungen beim Bund, nicht beim Land. Darüber hinaus gibt es finanzielle Bedenken. Die Regierung argumentiert, dass der Landtag nur Ausgaben oder Einnahmeverluste beschließen kann, wenn diese durch andere Mittel ausgeglichen werden können. Dies ist im aktuellen Gesetzentwurf jedoch nicht vorgesehen, so die rot-rot-grüne Landesregierung.