Die Deutsche Umwelthilfe ist mit dem Versuch gescheitert, einen vorläufigen Baustopp gegen einen Abschnitt der Anbindungsleitung für das auf Rügen geplante LNG-Terminal zu erwirken. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte den Eilantrag gegen den dafür erlassenen Planfeststellungsbeschluss des
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