Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zu Haftstrafe und Sicherungsverwahrung
Fünfeinhalb Monate nach der Verurteilung eines Serienvergewaltigers durch das Landgericht Berlin ist das Urteil rechtskräftig. Die Überprüfung durch den in Leipzig ansässigen fünften Strafsenat des Bundesgerichtshofs (
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