Behörden warnten oder evakuierten möglicherweise zu spät
Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal. Es gebe den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlas
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