Einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge müssen keine zusätzlichen Urlaubstage gewährt werden, wenn Arbeitnehmer im ursprünglichen Urlaub in Quarantäne müssen. Rechtlich sei es nicht notwendig, dass der Jahresurlaub dem Arbeitnehmer tatsächlich "Entspannung, Erholung und Freizeitakt
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