Im Streit um die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer zieht Bayern wie angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht. Die Landesregierung beschloss nach Angaben vom Dienstag in einer Kabinettsitzung, einen entsprechenden Normenkontrollantrag in Karlsruhe einzureichen. Bayern wünsche eine "verfassungsrech
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