Zweieinhalb Jahre nach dem sogenannten Armbrustmord in Rheinland-Pfalz ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag mitteilte, verwarf er die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal. Dieses hatte den Mann im August 2022
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