Ganzjährig im Freien gehaltene Rinder dürfen zur Schlachtung auf der Weide mit einer Kugel erschossen werden. Es sei als das Regelverfahren bei der Rinderhaltung dieser Art anzusehen, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mit. Der Bolzenschuss ist in Fällen dieser Art nicht vorzuziehen (Az
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