Früheres Rauchen steht der Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit nicht zwingend entgegen. Je länger der Nikotinkonsum her ist, desto geringer ist seine Bedeutung für die Berufskrankheit, wie aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Für giftige
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