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Buschmann legt Gesetzesentwurf für Reform des Völkerstrafrechts vor

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne für eine Reform des Völkerstrafrechts vorgelegt. Sein Ministerium veröffentlichte am Montag einen Referentenentwurf, der erleichterte Nebenklagemöglichkeiten für Opfer und Angehörige vorsieht und Strafbarkeitslücken im deutschen Recht schließen soll. 

Buschmann hatte die Änderungen im Februar vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges angekündigt. "Das zentrale Versprechen des Völkerstrafrechts ist von dramatischer Aktualität: Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben!", erklärte der Minister nun. Aufgrund seiner Geschichte habe Deutschland "eine besondere Verantwortung, dieses große Versprechen des Völkerrechts mit Leben zu füllen".

Opfer von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und Angehörige von Getöteten sollen sich fortan Verfahren grundsätzlich als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anschließen können, wie das Ministerium erklärte. Sie sollen dabei "ohne weitere Voraussetzungen einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin beigeordnet zu bekommen" und auf Antrag auch einen psychosozialen Prozessbegleiter bekommen.

Straftatbestände im Völkerstrafgesetzbuch sollen zudem erweitert oder konkretisiert werden. So sollen §7 und §8 des VStGB so angepasst werden, dass sie auch den Tatbestand der sexuellen Sklaverei, des sexuellen Übergriffs sowie den erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen. Neu aufgenommen werden sollen in das VStGB außerdem die Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen.

Um die Verbreitung wichtiger deutscher Völkerrechtsprozesse zu fördern, sollen internationale Medien in Prozessen Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen können. Auch sollen wegweisende Urteile zum Völkerstrafrecht ins Englische übersetzt werden. Aufzeichnungen sollen die wissenschaftliche Aufarbeitung erleichtern.

Der Gesetzentwurf wurde am Montag an Länder und Verbände verschickt und auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Interessierte haben nun Gelegenheit, bis zum 25. August 2023 Stellung zu nehmen. 

mt/pw