Wegen Übergriffen auf sogenannte Klimakleber haben Strafverfolgungsbehörden bundesweit bisher einem Bericht zufolge mindestens 142 Ermittlungsverfahren gegen Autofahrer oder Passanten eingeleitet. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unter Berufung auf 47 Ermittlungsbehörden aus Städten berichtet, in denen Blockadeaktionen der Gruppe Letzte Generation stattgefunden haben, gehe es dabei in den meisten Fällen um Körperverletzung. Auch wegen mutmaßlicher Nötigung und Beleidigung werde ermittelt.
Der rbb schreibt unter Berufung auf Sicherheitsexperten, es sei jedoch von einer deutlich höheren Zahl an tatsächlichen Übergriffen auszugehen - da Teilnehmer der Blockaden der Letzten Generation nur selten Strafanzeige erstatteten.
Mit 99 von 142 Ermittlungsverfahren wurden demnach mehr als zwei Drittel der Verfahren alleine in Berlin eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt erklärte gegenüber dem rbb, in keinem einzigen bisherigen Fall komme eine Einstufung als Notwehr in Frage. Dies werde stets geprüft. Wird eine Tat als durch Notwehr geboten eingestuft, bedeutet das Straffreiheit.
In zwei der Berliner Ermittlungsverfahren wurden rbb-Informationen zufolge Strafbefehle beantragt. Ein Verfahren richte sich gegen einen Mann, der im April versucht hatte, die Hand eines Aktivisten mit dem Feuerzeug anzuzünden. Im zweiten Fall gehe es um einen Angeklagten, der im Juli eine Aktivistin von der Straße gerissen hatte, obwohl sie bereits festgeklebt war.
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