Bundeswehrsoldat wird zum eiskalten Killer! Mit einem exakten Seitenscheitel, kurz geschorenem dunklen Haar und stoischem Blick sitzt Florian G. (33) gefesselt auf der Anklagebank des Landgerichts Verden. Dem Elite-Soldaten der Bundeswehr wird vierfacher Mord aus Hass und Rache vorgeworfen, die Taten sollen laut Staatsanwaltschaft militärisch geplant gewesen sein. Hier alles, über die schrecklichen Morde:
Laut Anklage hatte Florian G. seine Opfer in primäre und sekundäre Ziele eingeteilt. In Westervesede (Niedersachsen) erschoss er den neuen Partner seiner Ex-Frau, Nils O. (30), und dessen Mutter Bärbel (55). Danach tötete er in Bockel die beste Freundin seiner Ex-Frau, Stephanie K. (33), und deren Tochter Ronja (3). Die Anklage schildert den brutalen Ablauf der Tat: Wie es ihm in der militärischen Ausbildung beigebracht wurde, schlug er das Badezimmerfenster ein und feuerte zunächst blind fünf Schüsse in den Raum. Stephanie K. wurde dadurch geweckt, rannte in Panik zu ihrer schlafenden Tochter, um sie zu schützen. Sie hatte jedoch keine Chance auf Verteidigung oder Flucht. Florian G. drängte die Tür auf, woraufhin Stephanie K. sich mit ihrer Tochter aufs Kinderbett setzte und versuchte, zu reden. Er schoss 14-mal auf sie und traf dabei auch das Kind tödlich.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Florian G. aus Wut und Rache handelte. Seine Ehefrau hatte ihn verlassen und liebte einen anderen Mann. Statt seine Ex-Frau direkt zu töten, richtete sich sein Hass gegen die Menschen, die ihr nahestanden – mit dem Ziel, dass ihr Leid ewig anhält. Am Morgen nach der Tat stellte sich Florian G. an der Rotenburger Von-Düring-Kaserne. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft und hat angekündigt, im Prozess vorerst zu schweigen. Bei seiner Festnahme war er mit einem Sturmgewehr und einer Pistole bewaffnet, die nicht aus Bundeswehr-Beständen stammten. In seinem Auto fanden sich zudem ein Molotow-Cocktail und Munition.
Tragischerweise hatte die Ex-Frau den Angeklagten kurz vor der Tat wegen Bedrohung bei der Polizei angezeigt. Trotz einer Gefährderansprache am selben Tag gab es keine Hinweise auf die bevorstehende Eskalation. Die Waffenbehörde des Landkreises Rotenburg war nach eigenen Angaben nicht über die Anzeige informiert und leitete daher keine Überprüfung ein. Der Angeklagte besaß eine Waffenkarte mit drei registrierten Waffen. Florian G. räumte die Taten vor dem Prozess ein, behauptete jedoch, das kleine Mädchen in den Armen der Mutter nicht bemerkt zu haben. Es sind 35 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird für den 28. März 2025 erwartet.