Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 25. November über die Nutzung der US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz für bewaffnete Drohneneinsätze der USA im Jemen verhandeln. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Drei Jemeniten hatten zuvor gegen die Bundesregierung geklagt und im März 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen Teilerfolg erzielt. (Az. 6 C 7.19)
Das Gericht verurteilte die Bundesrepublik Deutschland dazu, sich durch "geeignete Maßnahmen" zu vergewissern, ob die Nutzung der Airbase durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stehe. Falls erforderlich, müsse Deutschland bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken.
Die USA fliegen im Bürgerkriegsland Jemen regelmäßig Drohnenangriffe gegen islamistische Kämpfer. Es kommen dabei laut Menschenrechtsorganisationen immer wieder auch Zivilisten ums Leben.
Die Forderung der Kläger, Deutschland solle den USA die Nutzung Ramsteins für Drohneneinsätze verbieten, lehnte das OVG Münster ab. Die Bundesregierung ging in Revision zum Bundesverwaltungsgericht.
by Noorullah Shirzada