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Bundesverwaltungsgericht soll Verfahrenszuständigkeit für Coronamaßnahmen in Schulen klären

Mehrere Gerichte in Nordrhein-Westfalen können sich nicht einigen

Das Bundesverwaltungsgericht soll entscheiden, welche Gerichte für Verfahren gegen Lehrkräfte oder Schulleitungen wegen angeblich kindeswohlgefährdender Coronamaßnahmen zuständig sind. Das Verwaltungsgericht Münster teilte am Montag mit, dass es das Leipziger Gericht zur Bestimmung der Zuständigkeit angerufen habe. Eltern von Schülern in den nordrhein-westfälischen Orten Gronau und Lotte hatten solche Verfahren unter anderem wegen der Maskenpflicht einleiten wollen. (Az. 5 L 339/2)

Dazu wandten sie sich an die Amtsgerichte in Gronau und Tecklenburg, die Familiengerichte sind, wie es weiter hieß. Diese hätten an das Verwaltungsgericht Münster verwiesen, weil es sich um die Überprüfung von Maßnahmen in Schulen und damit um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten handle. Dieses entschied jedoch, dass es sich um Kindschaftssachen handle, für welche die Familiengerichte zuständig seien. Da somit ein Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige vorliege, müsse das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

by Ina FASSBENDER